Meine Schwerpunkte

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Was fällt unter die Friedhofsgebühren? ERGO Verbraucherfrage der Woche, 3.März 2016 Christa D. aus Arneburg: Ich habe gehört, dass die Friedhofsgebühren in Deutschland in letzter Zeit stark gestiegen sind. Was versteht man unter diesen Gebühren und wie kann ich dafür vorsorgen? Reinhard Hacker, Experte der ERGO Direkt Versicherungen: Die Friedhofsgebühren setzen sich aus der Bestattungs- und der Grabgebühr zusammen. Die Bestattungsgebühr umfasst die Kosten für die Beisetzung. Mit der Grabgebühr erwerben Sie das Grab-Nutzungsrecht für einen bestimmten Zeitraum, meist 20 bis 30 Jahre. Die Höhe der Friedhofsgebühren ist kommunal geregelt. Die aktuellen Gebührensatzungen können Sie direkt bei Ihrer örtlichen Friedhofsverwaltung erfragen. Im bundesweiten Durchschnitt belaufen sich die Friedhofsgebühren auf 2.400 Euro. Dazu können optional noch weitere Gebühren kommen, etwa für die Nutzung der Trauerhalle, Urnen- oder Sargträger oder Dekoration. Auch die Kosten für ein Bestattungsunternehmen müssen Sie einkalkulieren. Insgesamt sollten Sie mit Ausgaben von 5.000 bis 7.000 Euro rechnen. Natürlich lässt sich das Finanzielle schon zu Lebzeiten vorsorglich regeln. Mit dem Abschluss einer Sterbegeldversicherung können Sie die hohen Kosten für die Beisetzung und andere mit dem Tod verbundenen Ausgaben decken, um im Todesfall Ihre Angehörigen zu entlasten. Quelle: ERGO ERGO Lebensversicherung- www.ergo.de

Schon heute alles gut geregelt

Schon heute alles gut geregelt

Eine angemessene Trauerfeier und eine würdige Beerdigung kosten viel Geld. Mit einer Sterbegeldversicherung stellen Sie bereits heute sicher, dass Ihre Hinterbliebenen neben der Trauer nicht auch noch finanzielle Belastungen zu tragen haben.